Entwicklungsprozess

Der gesamte Entwicklungsprozess zur Entwicklung des PaketPost-Areals umfasst die folgenden Schritte:

  • Entwicklung des Masterplans (Masterplanverfahren)
  • Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und Überarbeitung des Masterplans
  • Bürgergutachten zum PaketPost-Areal München
  • Frühzeitige Beteiligung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens

Masterplanverfahren

Nach dem Verkauf des PaketPost-Areals an die Büschl Unternehmensgruppe im Jahr 2018 wurde das Schweizer Architekturbüro Herzog & de Meuron mit der Entwicklung eines Masterplans beauftragt. Die Entwicklung des Masterplans startete im Januar 2019 und der erste Entwurf wurde im Juli 2019 der Öffentlichkeit vorgestellt. Für die Entwicklung des Entwurfs wurde ein Begleitgremium eingerichtet, bestehend aus Stadträt*innen sowie Mitgliedern des Bezirksausschusses Neuhausen-Nymphenburg und der Stadtverwaltung, das den Prozess begleitet hat.
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Im Oktober 2019 erfolgte der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan durch den Stadtrat. Er legte fest, dass auf Grundlage des Masterplanentwurfs ein Bebauungsplan aufgestellt werden kann. Es wurde auch eine Überarbeitung des Masterplans beschlossen. Für die Ermittlung des Überarbeitungsbedarfs fanden im ersten Halbjahr 2020 verschiedene stadtinterne Workshops und Abstimmungstermine mit den Fachdienststellen der Landeshauptstadt München und den Planer*innen statt. Des Weiteren wurden verschiedene Gutachten in Auftrag gegeben, unter anderem eine Stadtbildverträglichkeitsuntersuchung, ein Klimagutachten, ein Verkehrsgutachten oder ein Einzelhandelsgutachten. Auf dieser Grundlage überarbeitete das Architekturbüro den Masterplanentwurf, der im Juni 2021 dem Stadtrat sowie der Öffentlichkeit vorgestellt wurde und die Grundlage für das kommende Bürgergutachten bildet.

Bürger*innengutachten zum PaketPost-Areal

Vor Beginn der gesetzlich vorgeschriebenen, formellen frühzeitigen Beteiligung der Bürger*innen im Rahmen des Bebauungsplanverfahren hat die Stadt München als freiwilliges Element der Bürger*innenbeteiligung ein Bürger*innengutachten vorgeschaltet, in dem zufällig ausgewählte Bewohner*innen der Stadt München den aktuellen Stand der Planungen kennenlernen und ihre Empfehlungen für die weitere Entwicklung des Stadtquartiers formulieren sollen. Um festzulegen, welche Themen in den Planungszellen zum Bürger*innengutachten besprochen werden sollen, ist den Planungszellen eine öffentliche Auftaktveranstaltung am 29. Juni 2021 und ein Runder Tisch vorgeschaltet. In der Auftaktveranstaltung können alle interessierten Münchner*innen teilnehmen. Nach der Vorstellung der Rahmenbedingungen der Planungen und der kommenden Bürger*innenbeteiligung wird es einen Wechsel von Informationen zum Masterplan und Feedbackmöglichkeiten geben. Hier haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, ihre Ideen für wichtige Themen zu nennen, die in den Planungszellen besprochen werden sollen. Im Juli 2021 wird ein Runder Tisch durchgeführt, an dem verschiedene Expert*innen und Vertreter*innen der Münchener Stadtgesellschaft teilnehmen. Auf Grundlage der Ergebnisse aus der Auftaktveranstaltung werden hier mögliche Themen der Planungszellen eingehender besprochen. Die Ergebnisse sowohl aus der Auftaktveranstaltung als auch des Runden Tisches werden vom nexus Institut genutzt, um den Ablauf der Planungszellen festzulegen. Die viertägigen Planungszellen werden nach den Bayerischen Sommerferien im September/Oktober 2021 durchgeführt. Bis Anfang Dezember wird die endgültige Fassung des Bürger*innengutachtens verfasst.

Frühzeitige Beteiligung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens

Nach Abschluss des Bürger*innengutachtens wird die Planung mit den Ergebnissen und Empfehlungen abgeglichen und gegebenenfalls überarbeitet. Im Jahr 2022 wird das Bebauungsplanverfahren fortgeführt, in dem auch Elemente der Bürger*innenbeteiligung gesetzlich vorgeschrieben sind. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist im 1. Quartal 2022 vorgesehen.